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Wo darf man Skaten?

Gesetzliche Regelungen und StVo zum Inline-Skaten

                  

Der Gehweg ist die „Straße der Skater. Im Klartext: Skater dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren (wo sie auch wirklich nichts zu suchen haben), sondern müssen (und dürfen) auf den Gehweg! Auch wenn die Straße noch so schwach befahren ist, soll und muss der Gehweg benützt werden! Das bringt übrigens jede Menge Vorteile: Der Umstand, dass Skater Gehwege benützen müssen und damit dürfen trägt nämlich enorm zur Sicherheit beim Skaten bei!

 

Auf Geh- und Fußwegen darf man allerdings nicht schneller als ca 5-7 km /h fahren (Zum Vergleich: Ein Jogger läuft zwischen 15 und 20 km / h). Des Öfteren ist diese Regelung sinnvoll,  weil kein Mensch auf den Bürgersteigen mit so hohen Geschwindigkeiten rechnet, wie Skater sie erreichen.

 

Besondere Vorsicht ist gegenüber Fußgängern geboten. Fußgänger verhalten sich oft unberechenbar und rechnen nicht mit schnellen Skatern auf den Gehwegen. Der Gehweg ist das Reich der Fußgänger! Sie haben in jedem Fall Vorrang, so will es das Gesetz. Anders ausgedrückt:  Fußgänger sind auf den Gehwegen auch dann im Recht, wenn sie z.B. unerwartet einen Schritt zur Seite oder durch ein Gartentürchen treten, ohne sich umzusehen, ob gerade jemand seine Rennskates ausprobiert. In diesem Fall sind Skater schadensersatzpflichtig, denn die StVO erlaubt Skaten auf Gehwegen nur, wenn Fußgänger nicht behindert werden. Raserei auf dem Gehweg kann also teuer werden!

 

Rechtlich gesehen sind Skater zwar sowas wie Fußgänger, trotzdem gilt: Auf allen Fußwegen (auch also auch auf dem Gehweg) immer rechts fahren! Überholt wird links (auch Fußgänger). Eine rechtliche Grauzone sind öffentliche Straßen: Da Skater juristisch Fußgänger sind, müssten sie dort den linken Fahrbahnrand benutzen, wenn keine Gehwege vorhanden sind. Da man mit Skates dort jedoch überhaupt nicht fahren (bzw. die Inliner ausziehen) sollte, erübrigt sich dieser Punkt.

 

Skater dürfen nur auf Fußwegen fahren. Hierzu gehören zum Glück auch Rad-Fuß- Kombiwege, also Wege, die von Radlern  und Fußgängern gemeinsam benützt werden dürfen. Genauer müsste man wieder sagen: Skater werden geduldet. Inline-Skater dürfen nur unter der Voraussetzung auf Rad-Fuß-Kombiwegen fahren, dass weder Fußgänger noch Radler behindert werden. Kommt es zu Unfällen sind Skater deshalb fast immer schadensersatzpflichtig! Häufig sind Rad- und Fußwege durch einen Grünstreifen oder eine Markierung getrennt. In Deutschland (!) müssen Skater- anders als etwa in Österreich - auf den Fußgängerstreifen.

 

Reine Radwege dürfen von Inline- Skatern in Deutschland nicht befahren werden. Wenn man nun doch mit seinen Skates dort herumtollt, dann muss man eines wissen: Da man juristisch gesehen hier überhaupt nicht fahren darf, hat man gegenüber den Radlern auch keinerlei Rechte. Bei Unfällen sind Skater praktisch immer schadensersatzpflichtig!

 

 

Im Bereich von Bahnhöfen, Haltestellen sowie in Fahrzeugen ist das Inlinerfahren verboten. Zudem ist  in den Bussen und Zügen den Anweisungen des Personals zu folgen!

 

Auch beim Überqueren befahrener Kreuzungen die Inliner ausziehen, zumal das Überqueren von Kreuzungen statistisch die häufigste Unfallursache mit schweren Verletzungen beim Skaten ist.

 

Insgesamt hilft in Anbetracht der Rechtslage nur defensives und vorsichtiges Skaten, sonst bezahlt man noch für die Fehler der anderen. Außerdem empfiehlt sich eine entsprechende Haftpflichtversicherung (z.B. beim deutschen Inline-Verband).